Feueralarm in der Gutenbergstraße: Mit zwei Einsatzfahrzeugen rückte die Feuerwehr am frühen Freitagabend aus, weil Rauch aus einer Kaffeerösterei drang.
Trinken und trinken lassen? Von wegen. Die Zeit des allzu lasch verstandenen Jugendschutzes in Stadt und Land sind vorüber. Das Bewusstsein für den Schutz der Jugend wächst.
Wie kann das Marburger Schloss noch besser touristisch erschlossen werden? Dazu soll das Ergebnis einer Potenzialstudie nach der Sommerpause vorgestellt werden.
Wie geht es weiter mit der Bewerbung Marburgs um die Aufnahme in die Weltkulturerbeliste? Jetzt ist die Kultusministerkonferenz am Zug. Aber das Verfahren zieht sich noch sehr lange hin.
An einer Kreuzung nahe Cappel musste ein Marburger am Freitag sein Auto abstellen, weil Flammen aus dem Motor züngelten.
HESSEN./LAUTERBACH./MARBURG. (ppm) - Grünpfeil: Man darf bei Rot abbiegen,
POL-VB: Grünpfeil: Man darf bei Rot abbiegen, man muss aber nicht – Auf jeden Fall immer sehr aufpassen (Fotos in my news aktuell)
man muss aber nicht – Auf jeden Fall immer sehr aufpassen Lauterbach – Seit einiger Zeit hängt ein sogenannter “Grünpfeil” an zwei Lichtzeichenanlagen an der Einmündung Vogelsbergstraße/Königsberger-Straße in Lauterbach. Die Verkehrsbehörde des Vogelsbergkreises sowie die Polizei möchten die Verkehrsteilnehmer darüber informieren, was der “Grünpfeil” im Straßenverkehr bedeutet. Das Verkehrzeichen “Grünpfeil” (Z720) mit dem grünen Pfeil auf schwarzem Grund, ist an der Ampel oben rechts neben dem Rotlicht angebracht. Der Pfeil erlaubt das Rechtsabbiegen mit einem Fahrzeug auch dann, wenn die Ampel auf Rotlicht steht. Was hat ein Fahrzeugführer bei dieser Verkehrssituation zu beachten? Der Fahrzeugführer muss als Rechtsabbieger jederzeit mit Querverkehr rechnen. Er muss, wenn er bei “Rot” weiterfährt, zwingend an der Haltelinie anhalten und darf seine Fahrt nur dann fortsetzen, wenn eine Behinderung oder Gefährdung der Fußgänger und des freigegebenen Verkehrs ausgeschlossen ist. Er darf auch nur dann weiterfahren, wenn es die Verkehrslage zulässt, notfalls muss er nochmals an der Sichtlinie anhalten. Eine Pflicht zum Abbiegen besteht jedoch nicht und stellt auch keine Verkehrbehinderung nach der Straßenverkehrsordnung dar. Der Grünpfeil soll die Wartezeit an der roten Ampel für Rechtsabbieger verkürzen und dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu verbessern. Missachtet ein Autofahrer beim Abbiegen die Anhalte- oder Sorgfaltspflicht und kommt es dadurch zu einer Gefährdung von Fußgängern oder des freigegebenen Verkehrs, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von Einhundert Euro und drei Punkten im Flensburger-Zentralregister geahndet wird.
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Der Kauf des Sportplatzes vom VfB Marburg an der Gisselberger Straße durch die Stadt ist so gut wie fix. Über die Zukunft der Fläche ist jedoch eine neue Debatte entbrannt. Bleibt der Fußballplatz oder wird er zum Baugebiet?