Hinweis: Petition gegen Abgeordnetenbestechung

Bislang weigert sich eine parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag hartnäckig dagegen, eine UN-Konvention gegen Korruption aus dem Jahr 2003 umzusetzen und entsprechende Gesetze auf Bundesebene zu realisieren. Die Konvention sieht im Wesentlichen vor, die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung im StGB §108e an internationale Standards anzugleichen. Für uns ist dies eine Haltung des Bundestages, die insbesondere in Hinblick auf die aktuellen Sponsoringskandale in der deutschen Politik nicht nachvollziehbar ist. Nach unserem Verständnis sollten klare strafrechtliche Regelungen zur Abgeordnetenbestechung in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein.

Genau zu diesem Thema reichte der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss Ende Februar eine Petition beim Bundestag ein, die eine Ratifizierung der UN-Konvention und eine angemessene Regelung des StGB §108e forderte. Leider wurde die öffentliche Behandlung dieser Petition vom Petitionsausschuss abgelehnt. Wir empfinden dieses Thema als viel zu wichtig, um es hinter verschlossenen Türen verhandeln zu können. Daher schließen wir uns der Forderung der Initiative 108e an, die sich für eine offene und ehrliche Auseinandersetzung mit diesem Thema einsetzt.

Wir fordern: Eine öffentliche Behandlung der Petition, sowie eine Neuregelung des strafrechtlichen Rahmens zur Abgeordnetenbestechung!