"Amnesty International dokumentiert in dem Bericht, dass das gegenwärtige System, in welchem die Polizei unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen führt, keine umgehenden, unparteiischen, unabhängigen und umfassenden Untersuchungen aller mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei gewährleisten kann. Die Organisation befürchtet, dass dies ein Klima der Straflosigkeit zur Folge haben kann und dazu führt, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit, dass niemand, auch nicht die Polizei, über dem Gesetz steht, erschüttert wird."
Neben mangelhaften Ermittlungsverfahren und fehlender Anzeigenerstattung, nennt AI insbesondere diefehlende Identifizierung der mutmaßlichen Täter als Ursache dafür, dass einige Mißhandlungsvorfälle nicht aufgeklärt wurden.
Vorwürfe gegen Polizisten wegen übermäßiger Gewalt werden häufig nicht aufgeklärt. Um Täter zur Verantwortung zu ziehen, müssen sie identifiziert werden können. Doch in Deutschland bleiben Polizisten anonym – vor allem wenn sie Helme tragen und in geschlossenen Einheiten agieren. Denn in Deutschland gibt es keine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Andere europäische Länder sind hier weiter: In England, Schweden und bei den nationalen Einheiten in Spanien tragen alle Polizisten Nummer oder Namen.
POLIZEIÜBERGIFFE UNABHÄNGIG UNTERSUCHEN
Aufklärung durch unabhängige Untersuchung
Vielfach ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft bei Anzeigen gegen Polizisten wegen Misshandlung nicht konsequent. Oft verlaufen die Verfahren schleppend und oberflächlich, Täter gehen straffrei aus: Zeugen werden nicht vernommen, Beweise spät oder gar nicht gesichert. Polizisten ermitteln gegen Polizisten, Verfahren werden ergebnislos eingestellt. Andere europäische Länder sind hier weiter: In Großbritannien, Norwegen und Irland sorgen unabhängige Untersuchungskommissionen bei Vorwürfen gegen Polizisten für objektive Aufklärung.
MENSCHENRECHTSBILDUNG DER POLIZEI STÄRKEN
Prävention durch Bildung
Menschenrechte gelten für jeden Einzelnen, weltweit. Unabhängig von Hautfarbe, Aufenthaltsstatus, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung und religiösem Glauben. Die Polizei ist verpflichtet, diese Rechte jederzeit zu achten. Sie hat aktiv zu ihrem Schutz beizutragen. Dafür brauchen Polizisten fundiertes Wissen und ausreichende Kompetenz. Deshalb muss Menschenrechtsbildung verpflichtender Bestandteil der polizeilichen Aus- und Weiterbildung sein. Auch in Deutschland.
Lediglich zur Unterstützung einer vierten und letzten Forderung der AI Kampagne, dass Vorgänge in Polizeigewahrsam aufzuzeichnen sind, konnte sich der Kreisverband aufgrund von generellen Vorbehalten gegenüber Videoüberwachung nicht entschließen.