
Jedem, der sich ausführlicher mit den Zielen der Piraten auseinandersetzen will, empfehlen wir außerdem die Lektüre des Grundsatzprogrammes. Dieses findet sich zusammen mit einem vorläufigen Entwurf des hessischen Programms zur Landtagswahl 2012 und des Programms zur Bundestagswahl 2013 finden sich in unserem Wiki.
Im nachfolgenden hier unsere Ziele aus dem Programm für den Landkreis Marburg-Biedenkopf zur Kommunalwahl 2011. Unser Programm gibt es übrigens auch als PDF, zum Ausdrucken! ;-)
Wir treten ein für eine neue politische Kultur und eine Neubelebung der Demokratie ein, bei der sich Politiker und Bürger als gleichberechtigte Par tner im Dialog begegnen.
Wir betonen, dass die Verwaltung vom Bürger beauftragt und den Interessen der Bürger verpflichtet ist, nicht den Interessen von Wirtschaftsunternehmen oder gar den eigenen.
Das Vertrauen in die Politik muss wieder gestärkt werden, durch eine kontinuierliche Rückversicherung bei den Bürgern, da nur gemeinsam getroffene Entscheidungen auch langfristig akzeptiert werden.
Um eine verantwortungsvolle Verwaltung zu erhalten, reicht es nicht aus verantwortungsvolle Mitarbeiter zu gewinnen, diese müssen auch in die Verantwortung genommen werden können und dies gelingt nur durch mehr Transparenz, so dass jeder Bürger nachvollziehen kann, durch wen und auf welchem Weg Entscheidungen zustande kamen und ob die Interessen der Bürger auch tatsächlich berücksichtigt wurden.
Die PIRATEN sind gemäß dem im Grundgesetz festgeschriebenen Kerngedanken der Ansicht, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und dass diesem grundlegenden demokratischen Prinzip verstärkt Geltung verschafft werden muss. Die PIRATEN sprechen sich daher für eine umfassende Beteiligung der Bürger aus.
Alle Entscheidungen sollen entweder direkt oder unter unmittelbarer Einbeziehung der Bürger getroffen werden. Die Möglichkeiten der Mitbestimmung für jeden Einzelnen auf kommunaler Ebene sollen ausgebaut werden. Dazu gehört die Möglichkeit, das öffentliche Handeln zu überprüfen, aber auch jene, Teil des öffentlichen Handelns zu werden. Nur eine Gemeinschaft, die Mitbestimmung tatsächlich praktisch ausübt, kann ihre Identität finden und leben, und vermeidet somit innere Konflikte.
Die PIRATEN werden daher das Handeln ihrer Abgeordneten im Auftrag der Öffentlichkeit überwachen, dokumentieren und veröffentlichen.
In Hessen gibt es die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens mit anschließendem Bürgerentscheid. Hierzu sind allerdings mitunter Unterstützungsunterschriften von mindestens 10% der wahlberechtigten Bürger erforderlich, um das Parlament dazu zu veranlassen, sich mit dem Anliegen überhaupt zu beschäftigen.
Die PIRATEN sehen diese Hürde als zu hoch an. Diese ist allerdings in der Hessischen Gemeindeverordnung festgeschrieben und kann nur vom Landtag geändert werden. Zwar gibt es auf Landesebene noch das Mittel des Volksbegehrens, allerdings sind bei diesem die Hürden so hoch angesetzt, dass ein erfolgreiches Volksbegehren im Grunde ausgeschlossen ist. Um eine dennoch direktere Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, bieten die PIRATEN folgendes an:
Repräsentative Elemente sind in unserem System fest verankert und nicht ersetzbar. Die Piratenpartei möchte daher folgende Mittel und Wege auf kommunaler Ebene fördern, einführen und nutzen, um den Abgeordneten ihre Aufgabe zu erleichtern:
Die PIRATEN befürworten, dass öffentliche Ausgaben von den Bürgern kontrolliert werden, denn die Haushalte der Gemeinden, Kommunen und Kreise beinhalten viele Punkte, die in ihrer Ausgabenhöhe nicht durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt sind.
Die Piratenpartei will den Bürgerinnen und Bürgern ein Mitspracherecht verschaffen, da sie der Auffassung ist, mehr demokratische Partizipation bei der Haushaltsgestaltung stärkt die Identifiation des Einzelnen mit seiner Gemeinde, Kommune oder Kreis.
Haushaltsentscheidungen erfahren bei einem Mitspracherecht der Bürger grundsätzlich eine höhere Akzeptanz als solche, die ohne direkte Beteiligung gefällt werden. Zusätzlich können Vetternwirtschaft und Korruption durch die deutlich erhöhte Transparenz bereits im Ansatz verhindert werden. Es gibt weltweit bereits zahlreiche Gemeinden und Städte, die ihren Bürgerinnen und Bürgern erfolgreich diese Form der demokratischen Teilhabe ermöglichen.
Die Piratenpartei unterstützt die Forderung des Ortsteilbeirat Ockershausen, dass Ortsteilbeiräte in der Stadtverordnetenversammlung für Anliegen des Ortsteils antragsberechtigt sein sollen.
Für uns PIRATEN bedeutet Transparenz, dass der Bürger Einsicht in die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erhält. Es bedeutet insbesondere, dass die Arbeit der Verwaltung unmittelbar durch den Bürger überprüft werden kann.
Es heißt: Dienstvorschriften und Anweisungen müssen öffentlich einsehbar sein und mustergültig protokolliert werden. Welche genau, wie hier anonymisiert wird, unter welchen Bedingungen sie einsehbar wären, sind die Fragen, denen wir uns stellen müssen. Zu diesem Zweck müssen auf jeden Fall standardisierte, maschinenlesbare und automatisiert abrufbare Formen etabliert werden. Die mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Personen müssen - unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte, die Ihnen wie jedem anderen zusteht - benannt werden können. Dazu gehört beispielsweise die Kennzeichnung von Polizeibeamten, wie sie mittlerweile in Berlin betrieben wird.
Das Geheimnis muss dem Prinzip der Öffentlichkeit weichen: Alles was von Steuergeldern bezahlt wird, geht den Bürger grundsätzlich etwas an - ob es nun Bebauungspläne sind oder die Ergebnissen aus Kontrollen komunaler Behörden - wie etwa dem Gesundheitsamt ("Gammelfleisch", Hygiene in Krankenhäusern) und dem Ordnungsamt.
Den PIRATEN ist es ein wichtiges Anliegen, dass solche Informationen - in allgemeinverständlicher, leicht zugänglicher Form - veröffentlicht werden. "Leicht Zugänglich" verstehen wir hier technologisch: die Technologie - in all ihrer Breite, von der Druckerpresse über das Telefon bis zum Internetzugang - ist uns ein Werkzeug, eine immer komplexer werdende Welt zu erschließen.
Während die Bemühungen der Stadtverwaltung, ein Informationssystem bereitzustellen, Früchte tragen, würden wir eine übersichtlichere Lösung begrüßen. Beispielsweise könnte das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten zu Beschlüssen besser zugänglich gemacht werden.
Die Macht darüber, was mit dem Geld der Bürger geschehen soll, obliegt den Parlamenten. Die Kontrolle dieser Macht obliegt dem Bürger. Die Durchführung dieser Kontrolle ist nur mit Übersicht möglich. Bislang ist diese Übersicht nur durch "Fußarbeit" erhältlich, indem man sich bemüht, indem man fragt, indem man forscht. Wir setzen große Hoffnung darin, die Tätigkeit der Verwaltung unseren Mitbürgern mit modernen Mitteln verständlicher zu machen, den Staat "handhabbarer" zu machen. Ein wichtiges Element hierbei ist, den Haushaltsplan (ca. 700x A4) in Computerlesbarer Form zugänglich zu machen.
Überall in Deutschland sprießen "Lease-Back-Geschäfte" und "Public-Private-Partnerships" wie die Pilze aus dem Boden. Oft reibt sich eine - im dunklen gehaltene - Öffentlichkeit dann erstaunt die Augen und stellt fest, dass die Abwasserpreise steigen oder die S-Bahn nicht mehr fährt.
Wir fragen:
Verträge mit langer Laufzeit oder über große Geldsummen gehören prinzipiell offengelegt, möglicherweise sogar nur über eine Volksabstimmung ermöglicht. Ein Recht zur Einsicht in wesentliche Verträge ist das mindeste.
Die Marburger Piraten fordern den Einsatz von freier Software in der Stadtverwaltung, wo immer dies sinnvoll möglich ist. Hierzu zählt insbesondere der Einsatz von Open Source Software, wie Linux, OpenOffice.org oder Mozilla Firefox nach dem Vorbild der Stadtverwaltung München („LiMux“-Projekt). Die Piraten fordern eine schrittweise Umstellung im Rahmen von Ersatzinvestitionen. Lizenzen kommerzieller Produkte sind keine dauerhafte Lösung.
Wir fordern eine Politik die die informationelle Selbstbestimmung aller Bürger achtet – und nicht solche “Datenkraken” erfindet, wie die jetzt geplante Volkszählung 2011.
Jegliches staatliche Handeln, muss maximale Datensparsamkeit als Grundsatz haben. Es darf keine Aufhebung der Zweckbindung von Verwaltungsdaten geben. Eine Auskunftspflicht für intime Daten, die zudem auch noch strafbewehrt ist, erinnert eher an eine Diktatur als an einen freiheitlichen Staat.
Niemals darf es eine Zusammenfassung unterschiedlicher Lebensbereiche unter einem eindeutigen Personenkennziffer geben. Solch eine Ordnungsnummer ist gefährlich für die Demokratie und wurde durch das BVerfG bereits im Volkszählungsurteil ausgeschlossen.
“Die Erhebungsstellen sind räumlich, organisatorisch und personell von anderen Verwaltungsstellen zu trennen. Es ist sicherzustellen, dass die Angaben in den Erhebungsunterlagen nicht für andere Aufgaben verwendet werden.”
Eine Weitergabe von statistischen Daten darf nur in vollständig anonymisierter Form erlaubt sein. Diese Daten dürfen sich auch nicht deanonymisieren lassen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert in Hinblick auf die informationstechnischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte eine grundlegend veränderte Haltung zur Erhebung und Speicherung persönlicher Daten: Nur nicht existente Daten sind sichere Daten!