Allgemein

Verfassungsbruch in Gesetzesform?

Veranstaltung zum Hessischen Verfassungsschutzgesetz
mit Dr. Rolf Gössner und Jürgen Erkmann am 17. April 2018 um 19.30 Uhr
im Rathaus (Historischer Saal), Markt 1, 35037 Marburg

Die schwarz-grüne Regierungskoalition in Hessen hat im November 2017 eine
Novelle zum Hessischen Verfassungsschutzgesetz in den Hessischen Landtag
eingebracht. Bei einer Parlamentarischen Anhörung des Innenausschusses am 8.
Februar 2018 ließen 25 geladene Experten kaum ein gutes Haar an dem
Gesetzentwurf. Kritikpunkte waren dabei nicht nur die heimliche Ausspähung von
Rechnern mit einem “Hessentrojaner” oder die Überprüfung von Beschäftigten bei
Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz und die geplante Straffreiheit
für Verdeckte Ermittler und V-Leute, sondern auch die mangelhafte Kontrolle des
Geheimdiensts trotz seiner unbestrittenen Verfehlungen beim Mord an dem
Kasseler NSU-Opfer Halit Yozgat.
Bei der Parlamentsanhörung in Wiesbaden haben Gössner und Erkmann ihre Kritik
bereits den Verantwortlichen im Landtag vorgetragen.

Bei der Podiumsveranstaltung in Marburg werden sie ihre Bedenken nochmals vorstellen
und mit den Anwesenden diskutieren. Die Humanistische Union (HU), die
Piratenpartei und Die Linke laden stellvertretend für die 24 Träger der
Gemeinsamen Erklärung (http://vs.hu-hessen.de) zu dem Gesetzesvorschlag ein.
Jürgen Erkmann ist selbstständiger Berater für Datenschutz. Er ist aktiv bei der
Bürgerrechtsgruppe “dieDatenschützer Rhein Main (dDRM)” und Spitzenkandidat
der Piratenpartei für die Landtagswahl 2018.
Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner gehört dem Kuratorium der Internationalen Liga für
Menschenrechte (ILMR) an. 38 Jahre lang wurde er rechtswidrig vom
Verfassungsschutz überwacht. Zuletzt hat das Oberverwaltungsgericht Köln die
“Beobachtung” des Menschenrechtlers am 13. März 2018 für unverhältnismäßig
und verfassungswidrig erklärt.
Jochen Schäfer sorgt mit dem “Secret Service Song” für die musikalische Begleitung.